Aufgrund eines aktuellen Personalmangels können wir keine neuen Klientinnen und Klienten aufnehmen. Es wird eine Warteliste geführt.
In Tirol soll Betreuung zu Hause für jeden leistbar sein. Für alle Leistungen der Sozial- und Gesundheitssprengel des Landes gilt eine einheitliche Kosten- & Tarifregelung. Das Land Tirol sowie die Gemeinden teilen sich einen großen Teil der anfallenden Betreuungskosten. Klienten bezahlen für alle Leistungen lediglich einen einkommensabhängigen, sozial gestaffelten Selbstbehalt.
Ihr persönlicher Selbstbehalt bemisst sich nach Einkommen, Pensionshöhe und Vermögen abzüglich Ausgaben für Wohnen und Lebensunterhalt. Genaue Informationen erhalten Sie beim Erstgespräch mit unserer Pflegedienstleitung oder zu den Bürozeiten der Geschäftsführung.
Jeder Klientenkontakt (Haushaltshilfe, Heimhilfe und Hauskrankenpflege) wird mit einer Mindestdauer von 15 Minuten erfasst und verrechnet.
In der medizinischen Hauskrankenpflege werden Einsätze ab einer Dauer von 5 Minuten erfasst und verrechnet.
Nach der Mindestdauer von 15 bzw. 5 Minuten, erfassen und verrechnen wir die weitere Betreuungszeit in 5 Minuten Intervallen (bis 3 Minuten, 3:00, werden abgerundet, ab der 4. Minute wird aufgerundet).
Zur berechnung ihres selbstbehaltes benötigen wir von ihnen:
WElche Voraussetzungen Gelten?
Eine Betreuung zum Vollkostentarif ist ebenfalls möglich (zum Beispiel für Gäste, Angehörige, die in anderen Bundesländern wohnen usw.). Für mehr Informationen dazu kontaktieren Sie bitte die Pflegedienstleitung bzw. die Geschäftsführung!